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Schuleingangsuntersuchung (SEU)

Jedes Jahr werden aktuell ca. 1.500 Kinder im Gesundheitsamt Amberg-Sulzbach untersucht.

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt bei allen Kindern, auch „Korridorkindern“, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Die Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Kosten

Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist kostenlos.

Termine

Die Untersuchungen finden jedes Jahr zwischen Oktober und März statt. Alle Personensorgeberechtigten erhalten per Post eine Einladung mit Termin. Nur die Eltern, deren Kind vorzeitig eingeschult werden soll, müssen sich aktiv melden, um einen Termin am Gesundheitsamt zu vereinbaren.

Ablauf

Das Schuleingangsscreening umfasst insbesondere:

  • die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese),
  • die Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung,
  • die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1–U9,
  • die Messung der Körpergröße,
  • die Messung des Körpergewichts,
  • einen Seh- und Hörtest
  • ein standardisiertes Sprach- und Sprechscreening,
  • ein standardisiertes Motorik Screening.

Das Schuleingangsscreening dauert ca. 45 Minuten.

Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu der Untersuchung mit

  • Anamnesebogen
  • gelbes Vorsorgeheft oder einen entsprechenden Nachweis über die durchgeführte U9
  • Impfausweis

Ziele der Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung dient

  • der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht aktiv teilnehmen kann;
  • der Beratung zur Auswahl der geeigneten Schulart (z. B. bei sonderpädagogischen Förderbedarf), ggf. auch zum Besuch oder zur Auswahl einer Schulvorbereitenden Einrichtung;
  • der Erkennung von Entwicklungsverzögerungen oder Förderbedarf;
  • der Beratung auch über weitere Hilfe leistende Stellen;
  • der anonymen Erhebung bevölkerungsbezogener Gesundheitsparameter (z. B. Körpergröße, Körpergewicht)


Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme bzw. Zurückstellung obliegt der Schule

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