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Gesundheit

 

Das Gesundheitsamt ist als lokal vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. In Bayern sind die Gesundheitsämter als untere staatliche Behörde seit 1996 in die Landratsämter eingegliedert. 

Das Gesundheitsamt Amberg ist für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig.

Broschüren und Informationsblätter

Broschüren

Erfahrungsfeld der Sinne

Infektionsschutzgesetz

Jugendschutz

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Psychosoziale Beratung

Schwangerenberatung

Suchtberatung und Prävention

Weitere Informationen

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