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30.05.2022

Aktuelle Besucherregelung

Keine Maskenpflicht mehr im Landratsamt.

Amberg-Sulzbach. Seit dem 30. Mai 2022 müssen Besucher des Landratsamtes Amberg-Sulzbach keine Maske mehr tragen. Diese Regel gilt auch für sämtliche Außenstellen des Landratsamtes.

Der Mindestabstand von 1,50 Meter ist weiterhin zu beachten. Sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Auch die allgemeinen AHA-Regeln gelten fort.

Zutritt wird Bürgerinnen und Bürgern derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt. 


Für die Verkehrsbehörde gelten seit 19. April 2022 folgende Regelungen:

In der Führerscheinstelle sind persönliche Vorsprachen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ganz unkompliziert online unter www.amberg-sulzbach.de/termine gebucht werden. Mit nur wenigen Klicks gelangen Besucher hier zum gewünschten Termin.

Die Zulassungsstelle ist dagegen seit dem 19. April während der normalen Öffnungszeiten wieder uneingeschränkt für den Parteiverkehr geöffnet. Vorsprachen sind somit ausschließlich ohne Termin möglich. 

(Hinweis: Für Fahrzeughändler ändert sich nichts, hier bleibt es bei der altbewährten Praxis.) 

QR-Code Terminvergabe Führerscheinstelle
QR-Code Terminvergabe Führerscheinstelle

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Ansprechpartner zur Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten können hier abgefragt werden.

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