Holetschek erleichtert Besuchertestungen...
...in Krankenhäusern, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen.
Der Minister erläuterte: „Damit entlasten wir die Einrichtungen, ihre Beschäftigten sowie die Besucherinnen und Besucher. Das ist in der Weihnachtszeit sinnvoll, in der ein hohes Besucheraufkommen in den Einrichtungen auf eine vielerorts personell angespannte Lage trifft. So können sich Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe zeitlich begrenzt vom 23. Dezember 2022 bis zum 9. Januar 2023 bei der Testung von Besuchspersonen gegenseitig unterstützen und entlasten.“
Für die Testbescheinigungen stellt das bayerische Gesundheitsministerium ein Musterformular zur Verfügung. Es kann unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/testen heruntergeladen werden. Wird der Test von der Einrichtung selbst vorgenommen, so füllt die testende Einrichtung dieses Formular aus und die Besuchsperson kann den Test auch in einer weiteren Einrichtung verwenden - und muss sich dort nicht erneut testen lassen. Gleiches gilt, wenn Einrichtungen – sofern es ihre Personalkapazitäten zulassen – Selbsttestungen der Besucherinnen und Besucher vor Ort unter Aufsicht ermöglichen. Holetschek sagte: „Auf diese Weise werden Zeit und Ressourcen geschont nach dem Motto: einmal getestet, mehrfach genutzt.“
Ist es Einrichtungen aufgrund von personellen Engpässen und geringeren Testkapazitäten während der Feiertage nicht möglich, vor Ort unter Aufsicht zu testen, können Besucherinnen und Besucher ausnahmsweise auch eine Selbsttestung ohne Aufsicht durchführen. In diesem Fall kann zum Nachweis des negativen Ergebnisses entweder das verwendete Testkit vorgelegt oder eine Eigenerklärung gegenüber der Einrichtung abgegeben werden. Auch für die Eigenerklärung hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Erleichterung ein Formular entworfen, das unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/testen heruntergeladen werden kann. Im Falle eines Tests ohne Aufsicht kann allerdings keine Bescheinigung für den Besuch in einer weiteren Einrichtung ausgestellt werden.
Für alle Erleichterungen gilt: Die Einrichtungen können diese Erleichterungen freiwillig umsetzen, sie müssen es aber nicht. Neben Erleichterungen beim Ablauf der Besuchertestungen entlastet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auch die Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Reha-Einrichtungen und Krankenhäuser selbst: Diese können ab sofort kostenfrei Antigen-Schnelltests bei den Kreisverwaltungsbehörden abholen.
Auch eine Testung in lokalen Testzentren ist weiterhin möglich. Holetschek betonte: „Lokale Testzentren sollen an den Weihnachtstagen geeignete Öffnungszeiten vorsehen, um Besucherinnen und Besuchern insbesondere von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Testungen zu ermöglichen. Wir haben die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, diesbezüglich auf die Betreiber der Testzentren zuzugehen.“