Gesundheitsminister: STIKO muss Empfehlung für zweite Corona-Auffrischungsimpfung überprüfen
Holetschek: Bayern bereitet sich mit seinen Impfzentren auf eine rechtzeitige Ausweitung vor.
Holetschek erläuterte: „Bayern wird die Impfzentren auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres beibehalten. Aktuell haben sie zwar ihre Kapazitäten und Öffnungszeiten an die leider geringe Nachfrage angepasst. Aber unsere Impfzentren können rasch wieder hochgefahren werden. Auch die Dokumentation über unser Impfportal BayIMCO ist schon startklar.“
Aktuell wird die zweite Auffrischungsimpfung von der STIKO nur bestimmten Personengruppen empfohlen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren und Menschen mit Immundefizienz. Außerdem gilt die Empfehlung für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung der jeweiligen Ärztin oder des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden.
Holetschek unterstrich: „Bis Spätsommer sollte klargestellt sein, ob die breite Bevölkerung eine vierte Impfung benötigt, um gut durch den Herbst und Winter zu kommen.“ Der Minister fügte hinzu: „Klar ist bereits: Wer seine erste Auffrischungsimpfung noch nicht erhalten hat, sollte das jetzt schnell nachholen. Nicht nur, weil die dritte Impfung den Schutz vor einer schweren Erkrankung deutlich erhöht, sondern auch, weil laut Infektionsschutzgesetz des Bundes ab dem 1. Oktober 2022 für einen vollständigen Impfschutz grundsätzlich drei Einzelimpfungen erforderlich sind. Ab dem genannten Stichtag liegt ein vollständiger Impfschutz bei zwei Einzelimpfungen nur dann vor, wenn die betroffene Person zusätzlich eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann. Die Impfung ist unsere stärkste Waffe gegen die Pandemie.“
Text: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege