Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt
26.10.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. Oktober 2021

Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung bis einschließlich 24. November.

1. Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 

2. Bayern treibt Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst voran / Bis zu 107 Millionen Euro Bundesförderung für den Freistaat

3.  Staatsregierung bringt Innovationsstrategie Innovationsland.Bayern auf den Weg / Freistaat baut Spitzenposition als führender Innovationsstandort weiter aus / Rund 230 Stakeholder am Strategieprozess beteiligt 

 

1. Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021

Der Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

2. Bayern treibt Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst voran / Bis zu 107 Millionen Euro Bundesförderung für den Freistaat

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine bessere Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist. Das Kabinett hat dafür heute dem Digitalisierungsprogramm des Bund-Länder-Paktes für den ÖGD zugestimmt. Mit der Umsetzung dieses Förderungsprogramms erhält der ÖGD im Freistaat einen weiteren Digitalisierungs- und Modernisierungsschub. Für das Programm stellt der Bund insgesamt 800 Mio. Euro zur Verfügung.

Auf Bayern entfallen davon bis zu 107 Mio. Euro. Der Förderbetrag enthält zehn Mio. Euro an Finanzhilfen für kurzfristige Sachinvestitionen (z.B. Hard- und Software) in den Jahren 2021 und 2022. Diesen Betrag stockt der Freistaat um 1,02 Mio. Euro auf. Außerdem erhält Bayern 97 Mio. Euro für Projektmittel, die bis 2026 flexibel für verschiedenste Aspekte der gesundheitsbehördlichen Arbeit eingesetzt werden können. Neben der Anschaffung neuer Hardware können beispielsweise Beratungsdienstleistungen gefördert werden, mit denen die behördlichen Prozesse analysiert und fachgerecht auf eine digitale Abwicklung umgestellt werden können. Konzeptionelle Maßnahmen wie die Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien sind ebenso förderfähig wie einschlägige Schulungen. Den einzelnen Einrichtungen des ÖGD steht damit eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die konkret auf die jeweiligen Bedarfe angepasst werden können.

Das Digitalisierungsprogramm ist Teil des ÖGD-Paktes und wurde unter intensiver Mitberatung der Länder erarbeitet. Es soll den dringend notwendigen Digitalisierungsschub auf allen Ebenen der Gesundheitsverwaltung vorantreiben. Ein weiterer Baustein des Digitalisierungsprogramms sind zentrale Dienste mit einem Finanzvolumen von rund 180 Mio. Euro, die der Bund entwickelt und dem ÖGD kostenlos zur Verfügung stellt (etwa Software-Programme wie SORMAS@DEMIS und AGORA zur Vernetzung der ÖGD).

3. Staatsregierung bringt Innovationsstrategie Innovationsland.Bayern auf den Weg / Freistaat baut Spitzenposition als führender Innovationsstandort weiter aus / Rund 230 Stakeholder am Strategieprozess beteiligt

Der Freistaat verfügt über eine lebendige und exzellente Innovationslandschaft, die auf die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen und technologischen Trends schnell und effektiv reagieren kann. Die Wirtschaft ist robust und leistungsfähig aufgestellt. Vor dem Hintergrund dieser guten Ausgangslage hat der Ministerrat die neue bayerische Innovationsstrategie Innovationsland.Bayern verabschiedet. Sie soll den Freistaat als einen der in Europa und der Welt führenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte langfristig sichern und ausbauen. Neben dem Querschnittsziel Nachhaltigkeit werden durch Innovationsland.Bayern die folgenden vier Ziele definiert: 

  • Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungs-Ausgaben am BIP im Freistaat auf bis zu 4% im Jahr 2030 steigern.
  • Kooperation und Erkenntnistransfer von Wirtschaft und Wissenschaft stärken und auf Innovationen in den bayerischen Spezialisierungsfeldern ausrichten.
  • Durch wettbewerbliche Finanzierung exzellenter Forschung und Entwicklung Chancen im Bereich der Innovationen nutzen.
  • Bayerisches Gründungsökosystem noch attraktiver machen und innovative Köpfe am Standort halten. 

Im Rahmen der Strategie werden zur Zielerreichung die vier Handlungsfelder „Forschungsinfrastruktur“, „Innovationsförderung“, „Erkenntnistransfer“ und „Gründungsförderung“ adressiert. Die darin enthaltenen Fördermaßnahmen werden von übergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen flankiert. Mit diesen umfassenden Instrumenten betont Bayern seine herausragenden Stärken in den Spezialisierungsfeldern „Mobilität“, „Life Sciences“, „Energie“, „Materialien und Werkstoffe“ sowie „Digitalisierung“. 

Innovationsland.Bayern wurde in einem partizipativen Strategieprozess entwickelt. Neben der Onlinebeteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger ermöglichte das auch eine breite Abstimmung mit rund 230 Stakeholdern des bayerischen Forschungs- und Innovationssystems. Die Innovationsstrategie gilt von 2021 bis 2027. Sie wird vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kontinuierlich und unter Berücksichtigung politischer Prioritäten implementiert, überwacht und fortentwickelt.

Text: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung

Randspalte

Zum Seitenanfang