Sprungziele
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Aktuelle News
Karriere & Ausbildung
Inhalt
22.03.2022

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 22. März 2022

Bayern unterstützt Marktkaufleute und Schausteller. Freistaat modernisiert Förderwesen.

1. Bayern unterstützt Marktkaufleute und Schausteller: Sonderhilfe Weihnachtsmärkte wird auf Volksfeste ausgedehnt / Unbürokratische Nachweispflicht / Antragstellung ab April möglich

Bayern erweitert die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Volkfeste. Damit werden künftig auch Marktkaufleute und Schausteller, die vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1.500 Euro unterstützt.

Marktkaufleute und Schausteller, die neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, können künftig statt für bisher 5 Monate bis zu 10 Monate den fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Damit hilft der Freistaat einer bislang besonders von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Branche mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Insgesamt stehen hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen grundsätzlich unabhängig von ihrer Rechtsform (bis zu 49 Mitarbeitern und Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro). Fördervoraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Zeitraum Januar bis Oktober 2021. Die Anträge können unbürokratisch gestellt werden: Außer der Reisegewerbekarte ist kein gesonderter Nachweis über die Vorbereitung oder Absage eines Volksfestes erforderlich. Die Antragstellung dieses neuen Programmteils erfolgt online wie bei der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) und wird im April starten. Dabei wird die Antragsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert. Entstehende Kosten für den prüfenden Dritten werden im Rahmen der Förderung pauschal mit 500 Euro erstattet.

3. Von A wie Antrag bis Z wie Zahlung – Freistaat modernisiert Förderwesen / Verfahren werden durchgängig digitalisiert / Förderfinder vereinfacht Suche

Die Bayerische Staatsregierung modernisiert das Förderwesen im Freistaat – von A wie Antrag bis Z wie Zahlung. Ziel ist die durchgängige Digitalisierung von Förderverfahren sowie eine Vereinheitlichung von Antrags- und Fachverfahren. Damit sollen die Verfahren beschleunigt sowie Fördermittel gezielter und effizienter ausgereicht werden. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales wird dazu in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts eine volldigitale Lösung definieren und beschaffen. Diese Softwarelösung wird eine schnellere Umsetzung von Förderprogrammen mit bürger- und unternehmensfreundlicher Antragsstellung, effizienter Vorgangsbearbeitung, zeitaktuellem Monitoring und kürzerer Bearbeitungszeit ermöglichen. Die geplante Modernisierung der bayerischen Förderlandschaft umfasst dabei die folgenden drei miteinander verzahnten Bausteine:

Förderfinder

Für eine komfortable Suche von Förderangeboten wird das Staatsministerium für Digitales in einem bayerischen Pilotprojekt einen Förderfinder umsetzen. Dieser wird mit redaktioneller Mitarbeit aller Ressorts zunächst die wichtigsten und umfangreichsten sowie langfristig alle Förderverfahren für mögliche Förderempfänger aufzeigen. Dadurch werden die Förderleistungen besser auffindbar gemacht und die Nutzerfreundlichkeit möglichst adressatengerecht nach Lebens- und Wirtschaftslage erhöht. Zusätzlich ist eine erste Vorabprüfung der Förderfähigkeit geplant.

Förderabwicklung

Basierend auf der Prüfung bereits bestehender Lösungen soll eine volldigitale Abwicklung des Förderverfahrens als universal für alle Ressorts nutzbare Softwarelösung entwickelt werden. Über diese zentrale Software, die eng mit dem Förderfinder verzahnt wird, soll die gesamte Förderkette digital abgebildet werden, von der Antragstellung über die Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung und Verwendungsprüfung. Langfristiges Ziel ist, dass alle Förderprogramme des Freistaats über dieses Fördermodul abgewickelt werden können.

Konsolidierung

Für die Umsetzung dieser Softwarelösung sind Vorarbeiten notwendig, wie die Vereinheitlichung von Voraussetzungen für Förderverfahren, die Beseitigung rechtlicher Digitalisierungshemmnisse, z.B. der Schriftform- bzw. Unterschrifterfordernis, sowie die Abstimmung der Geschäftsprozesse im Förderwesen. Dazu wird das Staatsministerium für Digitales Schritte für eine schnelle Umsetzung der neuen Fördersoftware einleiten.



Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung

Randspalte

Zum Seitenanfang