Bayern verlängert Corona-Regelwerk um zwei Wochen
Bayerns Gesundheitsminister: Wir beobachten die Entwicklung der Pandemie genau und entscheiden je nach Lage über neue Maßnahmen.
Der Minister erläuterte: „Da der Bund nicht rechtzeitig das neue Infektionsschutzgesetz fertiggestellt hat, muss zunächst bis zum 23. September und anschließend - nach Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – bis zum 30. September 2022 eine weitere Übergangsregelung geschaffen werden.“
Holetschek fügte hinzu: „Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unser wichtigstes landesrechtliches Rechtsinstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Derzeit sind die Zahlen nach einem Corona-Sommer mit hohem Infektionsgeschehen vergleichsweise niedrig, aber der Herbst und ein wahrscheinlicher Anstieg der Corona-Infektionszahlen stehen vor der Tür. Darauf muss man vorbereitet sein. Unser Ziel ist, vor allem vulnerable Gruppen zu schützen."
Die Änderungsverordnung, durch die die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) bis 23. September verlängert wird, ist am Donnerstag verkündet worden und tritt am Freitag (9. September) in Kraft.
Alle gültigen Rechtsgrundlagen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Text: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege