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11.05.2022

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Ende des Katastrophenfalls fest:

Entspannung der Corona-Infektionslage - Rückgang der Flüchtlingszahlen aus der Ukraine

"Mit Ablauf des 11. Mai 2022 endet der bayernweit festgestellte Katastrophenfall zur Corona-Pandemie und zur Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der Ukraine. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der gestrigen Kabinettssitzung bekannt gegeben. "Die Corona-Infektionslage hat sich mit Beginn des Frühjahrs weitgehend entspannt. Die Zahl der Neuinfektionen ist ebenso wie die Zahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten zurückgegangen", stellte Herrmann fest.

Auch die derzeitige Flüchtlingssituation sei gut beherrschbar. "Die Zahlen der in Bayern eintreffenden Flüchtlinge aus der Ukraine sind stark rückläufig. Die kurzfristig geschaffenen Unterkunftskapazitäten reichen nach derzeitigem Stand aus.". Erneut habe sich gezeigt, dass sich die Führungsgruppen Katastrophenschutz zur Krisenbewältigung außerordentlich bewährt haben. "Im Namen der gesamten Bayerischen Staatsregierung danke ich allen Einsatzkräften auf allen Ebenen für ihr hervorragendes Engagement. Gemeinsam konnten wir die großen Herausforderungen meistern!" 

Wie bereits in den ersten beiden bayernweiten Katastrophenfällen wurden auch dieses Mal mit der Feststellung des Katastrophenfalls zum 11. November 2021 104 Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) in den 96 Kreisverwaltungsbehörden, bei den sieben Regierungen und im Bayerischen Innenministerium einberufen. "Aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine haben wir mit Wirkung ab 10. März 2022 den bestehenden Katastrophenfall zusätzlich auf die Bewältigung der Herausforderungen durch den Flüchtlingszustrom ausgedehnt. Insbesondere die schnelle, logistische Unterstützung vor Ort war von wesentlicher Bedeutung für die Koordinierung und Vorbereitung auf die ankommenden Flüchtlinge", erklärte Herrmann. "Dabei haben auch die freiwilligen Hilfsorganisationen, Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr und auch die Bundespolizei großartige Beiträge geleistet," lobte der Minister.




Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:


Das Ende der ab 11. November 2021 festgestellten und mit Wirkung vom 10. März 2022 aufgrund der Ukraine-Krise zur Bewältigung von Flüchtlingsströmen erweiterten Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) wird mit Ablauf des 11. Mai 2022 festgestellt.

Begründung:

Am 10. November 2021 wurde mit Wirkung vom 11. November 2021 aufgrund eines sich sehr dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens verbunden mit einer steigenden Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten erneut das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern festgestellt (BayMBl. Nr. 790).

Mit Blick auf die seit 24. Februar 2022 andauernden kriegerischen Handlungen in der Ukraine und der hierdurch ausgelösten und zunächst weiterhin in größerem Umfang zu erwartenden Fluchtbewegungen wurde das Vorliegen der bayernweiten Katastrophe auch aufgrund der Ukraine-Krise gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG mit Wirkung vom 10. März 2022 festgestellt (BayMBl. Nr. 168).

In Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 ist eine stabile Infektionslage erreicht. Seit Mitte März sinkt die Zahl der Neuinfektionen kontinuierlich. Die Situation in den bayerischen Krankenhäusern ist beherrschbar. Vor allem die im Herbst 2021 besorgniserregende Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten ist durch das Vordringen der Omikron-Variante stark zurückgegangen – bayernweit um 80 %. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist gegenwärtig nicht zu befürchten.

Der Flüchtlingszustrom aus der Ukraine ist seit April rückläufig. Die aktuelle Lage ist aufgrund hinreichender Vorbereitungsmaßnahmen und der Vorhaltung von Unterkunftsmöglichkeiten gut beherrschbar. Eine akute Verschärfung der Situation in Bayern zeichnet sich trotz der weiter andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine nicht ab.

Die für die Feststellung der Katastrophe maßgeblichen Gefahren im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BayKSG können daher auf andere Weise als im Zusammenwirken der im Katastrophenschutz unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde Mitwirkenden abgewendet werden. Ein Ereignis im Sinne des Art. 1 Abs. 2 BayKSG liegt nicht mehr vor. Daher ist das Ende der Katastrophe nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayKSG festzustellen.



Joachim Herrmann, Staatsminister


Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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