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Corona - positiv getestete Personen

Sie hatten einen positiven Corona-Selbsttest (Antigen-Schnelltest)?

Bei einem positiven Antigentest wird zur Bestätigung ein Nukleinsäuretest auf SARS-CoV-2 (meist PCR-Test) empfohlen. Ist das Ergebnis dieses Nukleinsäuretests negativ, enden die Schutzmaßnahmen mit dem Vorliegen des Testergebnisses.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.

Sie hatten einen positiven PCR-Test?

Ab 16.11.2022 wurde die Vorschrift zur häuslichen Isolation aufgehoben. (Alle weiteren Informationen dazu: www.coronavirus.bayern.de)

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Bayern

Zum 1. März 2023 sind die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ausgelaufen. Die Bundesregierung setzt die bislang geltenden Testvorgaben ebenfalls zum 1. März 2023 aus. Bestehen bleiben lediglich einzelne bundesrechtliche Regelungen des §28b Infektionsschutzgesetz, wie etwa die Maskenpflicht bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können im Rahmen ihres Hausrechtes weiterhin strengere Vorgaben machen. Erkundigen Sie sich hierzu gegebenenfalls bitte direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Selbstverständlich ist aber auch weiterhin Eigenverantwortung gefragt, und es gilt wie bei jeder anderen Infektionskrankheit, Infektionsrisiken zu vermeiden, gerade im Kontakt mit sogenannten vulnerablen Personen.

Entfall der Isolationspflicht

Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind, besteht keine Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.

Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.

Entfall der Quarantänepflicht

Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind, besteht keine Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.

Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.

Benötigen Sie eine Genesenenbescheinigung?

Genesenenbescheinigungen mit QR-Code kann man bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken unter Vorlage eines Testzertifikates mit positiven PCR-Befund erstellen lassen.

Zu beachtende Schutzmaßnahmen

Das Covid-Virus ist weiter unter uns und verursacht nach wie vor Infektionen, die vor allem bei älteren und immungeschwächten Menschen schwer verlaufen können.

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch SARS-CoV-2 und vor anderen respiratorischen Viren in diesem Winter schützen?

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen

  • Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren und bei unvermeidlichem Kontakt mit anderen Personen möglichst Maske tragen.
  • Auf vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 und Influenza achten.
  • Bei vielen Menschen in Innenräumen Maske tragen, insbesondere wenn kein Abstand eingehalten werden kann wird regelmäßiges Stoßlüften empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie unter

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