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27.07.2021

Sitzung des Bayerischen Kabinetts

Dominierende Themen: Corona, Hochwasser- und Katastrophenschutz

1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25. August / mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen / Testpflicht für Besucher und Personal in Alten- und Pflegeheimen / Impfangebot an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren

2. Bayern entwickelt Impfstrategie für Herbst und Winter fort / Impfzentren bleiben wichtige Säule / Weichen für Auffrischungsimpfungen werden gestellt 

3. Kitas: Hygiene- und Schutzkonzepte gegen Corona erfolgreich / Testkonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen wird weitergeführt 

4. Freistaat übernimmt auch zum Start des neuen Schuljahrs Kosten für zusätzliche Schulbusse / Appell an Kommunen, Förderprogramm umfassend zu nutzen, um Ansteckungsgefahren im Schülerverkehr zu reduzieren 

5. Staatsregierung bringt Bayerischen Streuobstpakt auf den Weg / Erhalt des bayernweiten Streuobstbestandes und Neupflanzung von 1 Million Obstbäumen beschlossen / Umfangreiches Maßnahmenkonzept erarbeitet 

6. Hochwasserschutz in Bayern / Gesteuerte Flutpolder und Rückhalteräume / Kabinett beschließt Fortführung des Flutpolderprogramms an der Donau / Flutpolder in Wörthhof und Bertoldsheim werden zeitlich als letztes realisiert / Dialogprozess vor Ort wird fortgeführt 

7. Verbesserte Warnung der Bevölkerung in Bayern vor Katastrophenlagen: Ausbau der Sirenenwarnung – Verdopplung der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 / Einführung von Warn-SMS auf Bundesebene gefordert 

8. Kabinett beschließt erweiterte Ladenschlusszeiten für sog. „digitale“ Kleinstsupermärkte ohne Personaleinsatz / Bessere Versorgung des ländlichen Raums 

1. Corona-Pandemie / Verlängerung der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25. August / mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen / Testpflicht für Besucher und Personal in Alten- und Pflegeheimen / Impfangebot an Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren

Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 25. August 2021 verlängert. Ab dem 28. Juli 2021 gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100 auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere bei der FFP2-Maskenpflicht.
  • Für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen gelten folgende besonderen Vorgaben: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht zulässig.
  • Bedeutende Vorgaben der Rahmenkonzepte werden aufgrund Hinweisen der Rechtsprechung künftig wieder unmittelbar in der 13. BayIfSMV geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu Maskenpflichten im Bereich von Gastronomie, Kunst und Kultur. Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt. Im Bereich kultureller Veranstaltungen besteht für Zuschauer FFP2-Maskenpflicht und für Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht, wobei die Maske am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden darf. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Der Ministerrat beschließt vor dem Hintergrund, dass ein zunehmendes Infektionsgeschehen zu beobachten ist, begründet auch durch vermehrte Reisetätigkeit, steigende Inzidenzen in Urlaubsländern und noch nicht erreichter vollständiger Impfquote besonders beim Personal ab dem 16.08.2021 in Altenheimen, vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis i. S. d. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erbracht werden kann. Für das Personal besteht dabei eine Testpflicht zwei Mal pro Woche. Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation werden vor diesem Hintergrund ab dem 16.08.2021 verpflichtet, die nach § 11 Abs. 1 Satz 2 13. BayIfSMV notwendigen Schutz- und Hygienekonzepte um ein Testkonzept mit Testangebot zwei Mal pro Woche für Beschäftigte zu ergänzen.
  • Für die schulischen Ferienkurse während der Sommerferien gelten die Testobliegenheiten für die Teilnahme am Präsenzunterricht entsprechend.
  • In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September 2021 gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes.
  • Solarien unterfallen künftig nicht mehr den Regelungen zu Freizeiteinrichtungen, sondern den Regelungen zu Dienstleistungen.

Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

2. Bayern entwickelt Impfstrategie für Herbst und Winter fort / Impfzentren bleiben wichtige Säule / Weichen für Auffrischungsimpfungen werden gestellt

Bayern richtet seine Corona-Impfstrategie auf die neuen Herausforderungen im Herbst und Winter aus. Dafür werden unter anderem Organisation und Ausrichtung der Impfzentren angepasst und die Weichen für die bevorstehenden Auffrischungsimpfungen gestellt. Das Impfportal BayIMCO wird für den Bedarf der Auffrischungsimpfungen weiterentwickelt.

Die Staatsregierung stellt sich darauf ein, dass künftig allen Geimpften nach einem gewissen Zeitraum eine Auffrischungsimpfung empfohlen werden wird. Eine weitere zentrale Herausforderung der kommenden Monate wird die Impfung von Personengruppen sein, die bisher nicht zur Impfung zugelassen waren – insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb wird Bayern ergänzend zu dem Impfangebot der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte, die ihrerseits grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Impfungen sicherstellen können, weiterhin ein staatliches Impfangebot aufrechterhalten.

In einem mehrstufigen Verfahren soll der Schwerpunkt des staatlichen Impfangebots im Freistaat bis Ende 2021 zunächst auf sogenannten Booster-Impfungen von vulnerablen Personen liegen, die bereits Anfang 2021 erstgeimpft wurden. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll dann der Fokus zusätzlich auf Menschen mit besonderem Bedarf sowie bis dahin noch gänzlich Ungeimpften liegen.

Das staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren und deren mobile Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden. Deswegen verlängert die Staatsregierung den Betrieb der Impfzentren mit angepasster Kapazität bis zum 30. April 2022. Dabei werden Anzahl der Impfzentren, Personal und Öffnungszeiten an den aktuellen Bedarf angepasst. Um für nicht vorhersehbare Bedarfe in der Pandemie gerüstet zu sein, sollen die Impfzentren aber als Notfalloption in der Lage sein, innerhalb von maximal vier Wochen ihre stationären Impfkapazitäten wieder hochzufahren (Stand-By-Betrieb). 

3. Kitas: Hygiene- und Schutzkonzepte gegen Corona erfolgreich / Testkonzept für Kinderbetreuungseinrichtungen wird weitergeführt

Die umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung sind erfolgreich: Die Zahl der von Schließungen betroffenen bayerischen Kitas lag in den letzten Monaten kontinuierlich bei unter einem Prozent, aktuell sind es nur 0,25 Prozent. Das bisherige Testkonzept in Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte soll deswegen weitergeführt werden. Das bewährte System trägt dazu bei, auch im neuen Kindergartenjahr eine Fortsetzung des Regelbetriebs und ein sicheres Miteinander gewährleisten zu können. Eltern sollen auch weiterhin Antigen-Selbsttests für ihre Kinder mit Berechtigungsschein (für zehn Tests in einem Zeitraum von fünf Wochen) in den Apotheken beziehen können. Der Bayerische Apothekenverband ist bereit, die „Berechtigungsscheinlösung“ auch im neuen Kita-Jahr fortzuführen. Diese Vereinbarung gilt zunächst bis 31.12.2021. Ebenso sollen die Kita-Beschäftigten weiterhin zwei Antigen-Selbsttests pro Woche erhalten.

4. Freistaat übernimmt auch zum Start des neuen Schuljahrs Kosten für zusätzliche Schulbusse / Appell an Kommunen, Förderprogramm umfassend zu nutzen, um Ansteckungsgefahren im Schülerverkehr zu reduzieren  Auch zum Start des kommenden Schuljahrs 2021/22 unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen bei den Kosten für zusätzliche Busse im Schülerverkehr. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss wird die Staatsregierung den Einsatz von „Verstärkerbussen“ ab September wieder zu 100 Prozent fördern. So sollen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit die Schülerinnen und Schüler auch auf dem Weg zur Schule vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt sind. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 hat die Bayerische Staatsregierung bereits bis zu 56 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. Mit dem neuen Sonderprogramm sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien erneut 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.  

5. Staatsregierung bringt Bayerischen Streuobstpakt auf den Weg / Erhalt des bayernweiten Streuobstbestandes und Neupflanzung von 1 Million Obstbäumen beschlossen / Umfangreiches Maßnahmenkonzept erarbeitet

Das Kabinett hat heute den „Bayerischen Streuobstpakt“ auf den Weg gebracht. Wesentliche Ziele sind der Erhalt des derzeitigen Streuobstbestandes in Bayern und darüber hinaus die Neupflanzung von insgesamt einer Million Streuobstbäumen. Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit der bayerischen Streuobstinitiative leistet der Freistaat einen entscheidenden Beitrag zur Artenvielfalt und bewahrt gleichzeitig den Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Die Stärkung des heimischen Streuobstanbaus sichert zudem die Eigenversorgung mit gesundem Obst und bietet durch Herstellung vielfältiger Streuobstprodukte wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region.

Neben einer hohen Eigenverwertungsquote durch die Bewirtschafter verarbeiten in Bayern ca. 400 Keltereien und rund 4.500 Brenner mehrere 10.000 Tonnen Streuobst pro Jahr. Dennoch sind die Streuobstbestände akut gefährdet. Seit 1965 sind 70 % der Streuobstbestände in Bayern verschwunden. Der aktuelle Streuobstbestand in Bayern wird auf unter 6 Millionen Streuobstbäume geschätzt. Das entspricht einer Fläche von ca. 70.000 ha. Um den Erhalt dieses wertvollen Kulturgutes auch für die Zukunft zu sichern, haben sich auf Initiative der Bayerischen Staatskanzlei und unter der Leitung von Landtagspräsident a.D. Alois Glück die Bayerische Staatsregierung und wichtige gesellschaftliche Gruppierungen (u.a. Landesbund für Vogelschutz, Bund Naturschutz, Bayerischer Bauernverband, Fruchtsaftwirtschaft) in einem Runden Tisch zum Streuobst auf den Erhalt des jetzigen Bestandes sowie die Neupflanzung von 1 Million Streuobstbäumen in Bayern bis zum Jahr 2035 geeinigt. Um diese ambitionierten Ziele umzusetzen, wurde unter der Leitung des Landwirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums von über 30 Expertinnen und Experten aus den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen rund um das Thema Streuobst ein abgestimmtes und langfristiges Maßnahmenkonzept erarbeitet. Dieses enthält neben neuen Fördermöglichkeiten, Marketingkonzepten und Verbraucherkampagnen auch Forschungsprojekte zur standort- und verarbeitungsspezifischen Sorteneignung. Bildung, Beratung, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit sind unverzichtbare Bausteine des Streuobstpaktes, der mit Blick auf das Lebensalter von Obstbäumen von 80 bis 100 Jahren den Charakter eines Generationenvertrages aufweist.

Der Pakt soll von der Staatsregierung mit den im Streuobstanbau engagierten Akteuren im Zuge eines weiteren runden Tisches „Streuobst“ nach der Sommerpause geschlossen werden.

6. Hochwasserschutz in Bayern / Gesteuerte Flutpolder und Rückhalteräume / Kabinett beschließt Fortführung des Flutpolderprogramms an der Donau / Flutpolder in Wörthhof und Bertoldsheim werden zeitlich als letztes realisiert / Dialogprozess vor Ort wird fortgeführt

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat dem Ministerrat zur Bayerischen Hochwasserstrategie, zum durchgeführten Flutpolderdialog und zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Bayerischen Flutpolderprogramms berichtet.

Der Ministerrat hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beauftragt, das Flutpolderprogramm an der Donau mit den neun Standorten Leipheim, Helmeringen, Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring, Katzau, Wörthhofgroß und Öberauer Schleife fortzuführen. Bei der Umsetzung des Flutpolderprogramms sind die Flutpolder Wörthhof (Baubeginn frühestens ab dem Jahr 2031) und Bertoldsheim (Baubeginn frühestens ab dem Jahr 2032) zeitlich als letztes zu realisieren. Vor jedem Planungs- und Realisierungsschritt sind etwaige neue Erkenntnisse zur weiteren Erforderlichkeit der Vorhaben zu evaluieren.

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird den Dialogprozess vor Ort in Sachen Flutpolder Wörthhof und Bertoldsheim, der aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 6. Juli 2021 begonnen wurde, auf der Grundlage der Ergebnisse der vertieften Untersuchungen und des heutigen Beschlusses fortführen und im Anschluss dem Ministerrat erneut berichten.

7. Verbesserte Warnung der Bevölkerung in Bayern vor Katastrophenlagen: Ausbau der Sirenenwarnung – Verdopplung der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 / Einführung von Warn-SMS auf Bundesebene gefordert

Die Bevölkerung in Bayern soll künftig noch besser vor Katastrophen- und Gefahrenlagen gewarnt werden. Die Staatsregierung hat deshalb das Ziel einer flächendeckenden Versorgung Bayerns mit Sirenen beschlossen. Angestrebt wird, die Zahl der Sirenen in Bayern auf rund 26.000 zu verdoppeln. Eine Sirene hat den Vorteil, dass sie laut und somit innerhalb eines großen Radius gut zu hören ist. Zudem sorgt sie durch den „Weckeffekt“ dafür, dass auch schlafende Personen über eine bevorstehende Gefahr alarmiert werden. Darum sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb geschlossener Bebauungen mit einer Sirenenwarnung erreicht werden können. Zur Umsetzung wurde das bayerische Innenministerium beauftragt, ein Sirenenfinanzierungsprogramm zu erarbeiten, das auf das vorhandene Bundesförderprogramm aufsetzt. Das Sirenenausbauprogramm des Bundes hat derzeit ein Gesamtvolumen von 88 Millionen Euro. Die Staatsregierung wird an den Bund herantreten, dieses Programm angesichts der jüngsten Katastrophen deutlich aufzustocken.

Neben dem Ausbau der Sirenenwarnung erachtet die Staatsregierung auch die zusätzliche Versendung von Warn-SMS, das sogenannte „Cell Broadcasting“, für notwendig, um die Warnung der Bevölkerung zu optimieren. Hiermit können schnell und gezielt Warn- und Verhaltenshinweise an alle Bürgerinnen und Bürger versendet werden, die mit ihrem Smartphone in den Funkzellen einer Gefahrenzone eingeloggt sind. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Mobilfunkbetreiber zum Versand von Warn-SMS verpflichtet werden können.

8. Kabinett beschließt erweiterte Ladenschlusszeiten für sog. „digitale“ Kleinstsupermärkte ohne Personaleinsatz / Bessere Versorgung des ländlichen Raums

In Bayern dürfen „digitale“ Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 100 Quadratmetern künftig an jedem Werktag rund um die Uhr öffnen, also von Montag bis Samstag außer an Feiertagen. „Digitale“ Kleinstsupermärkte sind Vollsortiment-Supermärkte ohne Verkaufspersonal. Das bedeutet, Kundinnen und Kunden erledigen ihre Einkäufe wie in einem herkömmlichen Supermarkt, scannen und bezahlen die Waren am Ende aber eigenständig. Dieses innovative Konzept ermöglicht eine bessere Versorgung des ländlichen Raums. Außerdem kann so die Wettbewerbsfähigkeit des stationären Handels mit dem Internethandel gestärkt werden, indem die Verfügbarkeit von Waren mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage rund um die Uhr ermöglicht wird. Der Schutz der Sonn- und Feiertage bleibt unangetastet.

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