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11.11.2022

Corona-Isolationspflicht in Bayern entfällt ab 16. November

Bayerns Gesundheitsminister zieht Konsequenzen aus veränderter Pandemie-Lage. Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt

München. Ab Mittwoch,16. November gibt es in Bayern wegen der veränderten Pandemie-Lage keine generelle Isolationspflicht mehr für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete. Das hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag in München angekündigt. Vulnerable Gruppen werden durch andere Maßnahmen weiter geschützt.

Holetschek betonte: „Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert. Deshalb gehen wir jetzt mit Blick auf die veränderte Pandemie-Lage diesen wichtigen Schritt für einen eigenverantwortlichen Umgang mit Corona voran. Es ist der richtige Zeitpunkt für mehr Eigenverantwortung der Menschen. Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einklang mit drei anderen Bundesländern – ist eine wissenschaftliche Bewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie vieler Experten.“

Der Minister fügte hinzu: „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen. So müssen positiv Getestete künftig außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske aufsetzen. Und natürlich gilt weiter der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“

Professor Christian Weidner, Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, ergänzte: „Die Corona-Lage hat sich geändert. Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut. Eine Infektion mit der derzeit dominierenden Omikron-Variante BA.5 führt zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Darüber hinaus haben wir im Hintergrund weiterhin ein umfangreiches Pandemiemonitoring, bei dem wir unter anderem Inzidenzen, Auslastung von Krankenhausbetten und vorkommende Virusvarianten vorsorglich beobachten, um bei Bedarf zielgenaue Maßnahmen einleiten zu können.“

Der Virologe Professor Oliver Keppler von der Ludwig-Maximilians-Universität München betonte: „In dieser neuen, positiveren Phase der Pandemie ist es fachlich vertretbar, die allgemeine Isolationspflicht aufzuheben, gleichzeitig aber weiter den Schutz vulnerabler Gruppen, die keine ausreichende Immunität aufbauen können, zu stärken.“

Professor Clemens Wendtner, Chefarzt der Infektiologie in der München Klinik Schwabing, sagte: „Angesichts der geringen Krankheitsschwere mit überwiegend milden Verläufen unter der Omikron-Variante sowie einer inzwischen hohen Basisimmunität in der Bevölkerung ist es der richtige Schritt, die Isolationspflicht jetzt aufzuheben. Vulnerable Gruppen müssen jedoch weiterhin geschützt werden. Daher sind Tätigkeits- und Betretungsverbote dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin erforderlich.“

Der Minister ergänzte: „Wir beobachten auf Basis des Monitorings des LGL auch stets das Pandemie-Geschehen, um lageangepasst über notwendige neue Maßnahmen zu entscheiden. Ich werbe auch noch mal fürs Impfen, denn Impfungen schützen sehr gut vor schweren Verläufen. Ich setze darauf, dass sich die Menschen in Bayern solidarisch und verantwortlich verhalten.“

Text: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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