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07.12.2021

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 7. Dezember 2021

Bayern stärkt Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten. Zudem Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen. 2G für Wintersport.


1. Bayern stärkt Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten / Maßnahmenpaket mit rund 66 Millionen Euro zur Sicherung und Schaffung weiterer Kapazitäten

Die vierte Welle der Corona-Pandemie stellt die bayerischen Kliniken vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Die Belastung der Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten hat ein Spitzenniveau erreicht. Die Staatsregierung stärkt deshalb die Versorgung mit Krankenhaus-Intensivbetten im Freistaat mit einem Maßnahmenpaket im Umfang von rund 66 Millionen Euro. Ziel ist es, die Kapazitäten zur Behandlung von Intensivpatientinnen und -patienten zu sichern und weitere Kapazitäten zu schaffen.

Viele bayerische Kliniken wären zwar räumlich und apparativ in der Lage, weitere Intensivbetten zu betreiben, können dies aber aufgrund des dafür fehlenden Intensiv-Pflegepersonals sowie Personalnot in anderen Bereichen des Klinikbetriebs aktuell nicht umsetzen. Zur Stärkung der Krankenhausversorgung und zur Unterstützung des Pflegepersonals trifft der Freistaat folgende Maßnahmen:

• Weitere Krankenhäuser und deren Pflegepersonal werden in die Versorgung eingebunden, beispielsweise Fachkliniken. Die Kliniken werden aufgefordert, geeignete (Notfall-)Patientinnen und Patienten von den COVID-19-Schwerpunktversorgern aufzunehmen und diese dadurch zu entlasten. Alternativ stellen sie Pflegepersonal für besonders belastete Krankenhäuser zur Verfügung. Die betroffenen Krankenhäuser werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt. Die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

• Das Pflegepersonal auf den Intensivstationen bedarf nach eineinhalb Jahren Pandemie gerade auf dem gegenwärtigen Höhepunkt der vierten Welle besonderer und insbesondere auch monetärer Anerkennung. Gleichzeitig soll damit auch ein Anreiz für die bereits in den Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte geschaffen werden. Dafür braucht es vor Ort zur jeweiligen Klinik passende Konzepte. Gleichzeitig sollen auch Bedürfnisse aus dem persönlichen Bereich berücksichtigt werden können, beispielsweise bei der Kinderbetreuung. Der Freistaat stellt den Kliniken deshalb Mittel zur Unterstützung des vor Ort besonders belasteten Pflegepersonals zur Verfügung.

• Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen werden zur Entlastung der Krankenhäuser in die akutstationäre Versorgung eingebunden. Die betroffenen Einrichtungen werden für die damit verbundenen Einschränkungen des regulären Betriebs entsprechend finanziell entschädigt, die betroffenen Pflegekräfte erhalten einen Ausgleich für die damit verbundenen Belastungen.

• Der Ministerrat ermöglicht zudem den Einsatz von Anästhesisten aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich in bayerischen Krankenhäusern. Zur Finanzierung trifft das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns eine Abrechnungsvereinbarung. Auf deren Grundlage können niedergelassene Anästhesisten vorübergehend in Krankenhäusern tätig werden, die Bedarf an einem solchen Einsatz haben.


2. Ministerrat beschließt Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden. Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich PCR-Pooling (sog. Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.


3. Bayern fordert Gehaltsverdoppelung für Intensivpflegekräfte / Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative / Bund soll verfügbares Nettoeinkommen für ein Jahr erhöhen

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt insbesondere für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in einem klinischen Einsatzbereichen seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar. Bayern setzt sich deshalb dafür ein, dass das Gehalt insbesondere von diesen Intensivpflegekräften mindestens für ein Jahr verdoppelt wird. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat der Ministerrat am Dienstag beschlossen.

Mit der bayerischen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah das verfügbare Nettoeinkommen von Intensivpflegekräften und Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 zu erhöhen. Damit soll ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals gesetzt werden. Der Freistaat schlägt dafür die Prüfung einer zeitlich befristeten Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer wesentlichen Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes vor – ggf. in Kombination mit einer vollständigen Steuerfreistellung dieser Prämie.

Der Freistaat weist in der Bundesratsinitiative zudem eindringlich darauf hin, dass auch die Langzeitpflege während der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern hatte. Bayern fordert daher, dass perspektivisch auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen realisiert werden.


4. 2G-plus abgeschafft: Auch in Bayerns Wintertourismus gilt jetzt die 2G-Regel

Der Bayerische Ministerrat hat die Nutzung der Seilbahnen und anderen Liftanlagen in den bayerischen Skigebieten erleichtert. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wird dahingehend geändert, dass auch in Bayerns Wintersportgebieten nun statt 2G-plus die 2G-Regel gilt. Zugang haben also Genesene und Geimpfte. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.

Mit dieser geänderten Regel unterstützt der Freistaat Bayern die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden. Touristen wären wegen des Testgebotes abgewandert nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird. 


5. Staatsregierung schafft bundesweit einmalige Strukturen zur digitalen Transformation / Bayern erhält Digitalagentur, Digitalrat und Digitalmonitoring / 16 Millionen Euro zur Beschleunigung von Digitalprojekten

Die Staatsregierung hat sich ambitionierte Vorgaben für die digitale Infrastruktur und digitale Verwaltung gesetzt und treibt die Umsetzung des bayerischen Digitalpakets konsequent voran. Als nächste Schritte hat das Kabinett heute die Digitalagentur, den Digitalrat sowie ein strukturiertes Digitalmonitoring auf den Weg gebracht. Zudem wurde ein Beschleunigungsbudget beschlossen, mit dem Digitalprojekte der Ressorts flexibel umgesetzt werden können. Damit schafft die Staatsregierung bundesweit einmalige Strukturen zur Gestaltung der staatlichen digitalen Transformation. Die Maßnahmen des Digitalpakets werden spürbare Fortschritte bei der Alltagsdigitalisierung bringen und die Digitalisierung der Verwaltung noch einmal deutlich beschleunigen.

Beratung durch Bayerische Digitalagentur

Die neue Digitalagentur startet zum Jahresbeginn 2022 in Form einer privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie wird vor allem Potenziale bei der Digitalisierung der staatlichen Behörden heben. Dazu agiert sie als interne Beratungseinheit der Staatsregierung. Sie spürt Digitalisierungsmöglichkeiten auf und unterstützt die Ressorts operativ bei Projekten zur digitalen Transformation.

Bayerischer Digitalrat und Digitalmonitoring

Mit dem Digitalrat wird ein zentrales Gremium innerhalb der Staatsregierung zur Steuerung der digitalen Transformationsprojekte institutionalisiert. Im Digitalrat sind die Staatskanzlei und alle Fachressorts vertreten. Der Digitalrat wird regelmäßig auf Ebene der Amtschefinnen und Amtschefs tagen. Nach Bedarf können Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft hinzugezogen werden. Für einen detaillierteren und strukturierteren Überblick über den Stand der Digitalisierung in Bayern wird zudem ein Digitalmonitoring etabliert. Damit wird ein effizientes und modernes Instrument geschaffen, das die Digitalisierungsaktivitäten und den transformatorischen Fortschritt gebündelt und anschaulich darstellt.

Beschleunigungsbudget für Digitalisierungsprojekte

Um das Umsetzungstempo für ausgewählte Digitalprojekte der Staatsregierung zu erhöhen, erhält das Bayerische Digitalministerium ein ressortübergreifendes Beschleunigungsbudget für digitale Transformation in Höhe von 16 Millionen Euro. Die Mittel können von allen Fachressorts für Projekte der digitalen Transformation in Anspruch genommen werden. Darunter fallen etwa die Konzeption und der Aufbau von Portalen und Plattformen, Fachverfahren, Bürgerservices, Pilotprojekte zum Einsatz neuer Technologien (z.B. KI, Blockchain) oder andere IT-Vorhaben der Ressorts.


6. Freistaat baut Digitale-Vorreiterrolle aus: Bayern Server wird gezielt weiterentwickelt / Künftig noch mehr moderne, sichere und nutzerfreundliche eGovernment-Leistungen

Der Bayern Server ist die leistungsfähige und sichere staatliche Rechenzentrums-Infrastruktur des Freistaats. Diese hat sich gerade während der Pandemie bewährt und wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen, etwa für die digitale Souveränität Bayerns. Der Bayern Server wird daher mit einer Vielzahl von Maßnahmen gezielt weiterentwickelt. Das stärkt die Digitale-Vorreiterrolle des Freistaats und ermöglicht es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zukünftig noch mehr moderne, sichere und nutzerfreundliche eGovernment-Leistungen zur Verfügung zu stellen.

So wird beispielsweise die Digitalisierung der Verwaltung durch ein neues Kunden-Center kompetent begleitet, dass maßgeschneidert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen staatlichen Institutionen eingehen kann.
Im neuen Center zur Umsetzung des Online-Zugang-Gesetzes (OZG) werden Expertinnen und Experten die Staatsverwaltung bei der Konzipierung moderner, sicherer und nutzerfreundlicher Online-Dienste unterstützen.
Der Bayern Server wird zudem um eine neugeschaffene Innovationsgruppe erweitert, in der neueste Technologien aufgegriffen und auf ihre Einsetzbarkeit in der Verwaltung sowie im Kontakt mit den Bürgern direkt erprobt werden können.
Auch ist das bereits seit September 2020 eingerichtete spezielle Schulrechenzentrum technischer Ansprechpartner bei der Digitalisierung im Bildungsbereich und entlastet dadurch unmittelbar die Schulen vor Ort.

Bei allen Maßnahmen wird der Bayern Server stets eng mit dem geplanten Digitalrat und der künftigen Digitalagentur sowie dem Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) zusammenarbeiten.


Text: Pressemitteilungen Bayerische Staatskanzlei / Bayerisches Wirtschaftsministerium

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