Informationen zum Coronavirus
Aktuelles
- Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern (LGL Bayern)
Hier sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden.https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/i... - Aktuelle Informationen - Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflegehttps://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#Aktuell - Informationen zum Coronavirus vom Bayerischen Staatsministerium des Innern
u.a. wöchtenliche Updates zur Coronakrisehttps://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/in... - Coronavirus - Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung
Coronavirus - Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis
Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
Informationen und Tipps kurz zusammengefasst
Seit Dezember 2019 sind in der chinesischen Stadt Wuhan mehrere Fälle einer Lungenerkrankung aufgetreten. Im Verlauf wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV, neue Bezeichnung: Sars-CoV-2) nachgewiesen. Ende Januar 2020 wurde erstmals ein Coronavirus-Fall in Bayern bestätigt. Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit als gering bis mäßig erachtet.
Bayern ist durch die Task Force Infektiologie gut vorbereitet: In Alarmplänen sind zum Beispiel der Ablauf der Meldewege im Krankheitsverdachtsfall und die Ermittlung von Kontaktpersonen genau geregelt. Die bayerischen Gesundheitsbehörden stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und den anderen Bundesländern.
Das Robert Koch-Institut empfiehlt in der gegenwärtigen Situation, in der die meisten Fälle im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Risikogebiet oder lokalen Clustern (lokale Häufungen) auftreten, eine Eindämmungsstrategie. Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen das Ziel, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verhindern. Um das zu erreichen, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Dies gelingt nur, wenn Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos identifiziert und für 14 Tage (maximale Dauer der Inkubationszeit) in häuslicher Quarantäne untergebracht werden. In diesen 14 Tagen ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.
Mit einfachen Hygieneregeln im Alltag kann das Infektionsrisiko eingegrenzt werden. Dies gilt nicht nur im Falle des Coronavirus, sondern auch für die Influenza (Grippe) und andere Infektionskrankheiten.
1. Hände regelmäßig mit Seife waschen, mindestens 20 bis 30 Sekunden
2. In die Ellbeuge oder in Taschentücher niesen
3. Einwegtaschentücher nutzen und diese nur einmalig verwenden
4. Halten Sie Hände aus dem Gesicht fern
Corona - Impfung
Impfzentrum Amberg und Sulzbach-Rosenberg
Im BRK-Impfzentrum Amberg führt der BRK-Kreisverband Amberg-Sulzbach im Auftrag der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) durch. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.
Eine Corona-Schutzimpfung ist derzeit auch ohne Termin möglich. Zudem haben die Impfwilligen freie Impfstoff-Wahl (BionTech, Moderna oder den Proteinimpfstoff Novavax).
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig, dennoch ist eine Online-Anmeldung weiterhin unter www.impfzentren.bayern möglich. Die telefonische Anmeldung können Sie unter folgender Rufnummer vornehmen: 09621 16229-7100. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr, besetzt.
Impftermine in den Impfzentren dauern in der Regel etwa 30 Minuten.
Zu Ihrem Termin vor Ort bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Impfpass (soweit vorhanden)
- ggf. Unterlagen, die wir bei der Bestätigung der Anmeldung von Ihnen angefordert haben
- beim Zweittermin alle Dokumente, die Sie am Ende Ihres Ersttermins von uns erhalten haben
Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg
BRK Impfzentrum Sulzbach-Rosenberg
Obere Gartenstraße 3
92237 Sulzbach-Rosenberg
- Telefon: 09621/16229-7100
- Internet: https://impfzentren.bayern/ (Registrierung)
- Internet: https://www.brk-impfzentrum.de/sulzbach-rosenberg/impfungen-im-impfzentrum
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 17:00 Uhr
- ab 1. Juli 2022: Donnerstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 17:00 Uhr
Impfstation Amberg
ehemaliges Geschäft "Kinderreich"
Untere Nabburger Straße 10
92224 Amberg
- Telefon: 09621/16229-7100
- Internet: https://impfzentren.bayern/ (Registrierung)
- Internet: https://www.brk-impfzentrum.de/
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
- ab 1. Juli 2022: Dienstag und Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Aktuelle Impfzahlen
für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach - Stand: 26.06.2022
1. Impfung | 2. Impfung | 3. Impfung | 4. Impfung | Summe | |
in den Impfzentren | 53.632 | 53.405 |
23.578 | 762 | 131.377 |
Mobiles Impfteam | 13.731 | 13.265 | 20.853 | 1.495 | 49.344 |
Lieferung an Krankenhäuser | 1.813 | 1.777 | 1.453 | 1 |
5.044 |
Impfungen bei Hausärzten | 36.517 | 41.365 | 40.758 | 2.493 | 121.133 |
Summe | 105.693 | 109.812 | 86.642 | 4.751 | 306.898 |
Digitaler Corona-Impfnachweis
Für den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung wird es künftig einen Digital-Pass geben, der anstelle des gelben Impfpasses verwendet werden kann. Geimpfte können sich diesen digitalen Impfnachweis unter anderem ab Montag, 14. Juni, in der Apotheke ausstellen lassen. Es gibt zwei Möglichkeiten, den digitale Impfnachweis als QR-Code auf dem Smartphone zu nutzen: Zum einen die CovPass-App oder die Corona-Warn-App.
- Apothekensuche (COVID-19 Schnelltest)
Hier haben Sie die Möglichkeit nach Apotheken zu suchen, die Antigen-Schnelltests anbieten. Bitte geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Stadt ein.https://www.mein-apothekenmanager.de/covid-19-schnellte... - Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis
Bundesministerium für Gesundheithttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus...
Corona - Testung (PCR-Test)
Wer kann sich testen lassen?
Ab Montag, 11. Oktober sind im Testzentrum auf dem Parkplatz des Gesundheitsamtes Amberg in der Hockermühlstraße keine kostenlosen „Jedermann-Testungen“ mehr möglich.
Kostenlose Testungen sind im staatlichen Testzentrum nur noch für einen klar definierten Personenkreis möglich. Dazu zählen vom Gesundheitsamt ermittelte Kontaktpersonen von Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Auch für Menschen mit einem positiven Antigen- oder PCR-Pool-Testergebnis oder Personen, die bei einem Ausbruchsgeschehen anwesend waren, fallen künftig keine Kosten an. Ähnlich ist es für Beschäftigte von Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten. Auch Patienten, Bewohner und Betreute in Einrichtungen gemäß § 4 der Coronavirus-Testverordnung (TestV), zum Beispiel Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, können sich bei (Wieder-)Aufnahme kostenlos testen lassen.
Mit Landtagsbeschluss vom 11. November hat der Freistaat Bayern seine Corona-Teststrategie ausgeweitet. Demnach können ab sofort auch Schwangere und Stillende sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose PCR-Tests in Anspruch nehmen.
Für Stillende und Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation werden bis auf Weiteres kostenlose PCR-Tests im Testzentrum angeboten. Für Schwangere gilt dies bis zum 31. März 2022 für die gesamte Schwangerschaft und nicht nur für das erste Schwangerschaftsdrittel plus drei Monate, wie in der Testverordnung vorgesehen.
Hinweis: Wer nicht zu den oben genannten Personengruppen gehört, die sich im Testzentrum kostenlos testen lassen können, aber aus welchem Grund auch immer einen kostenpflichtigen Corona-Test benötigt, ist von der Bayerischen Staatsregierung grundsätzlich dazu aufgerufen, sich an Ärzte und Apotheken zu wenden.
Bitte fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er kostenpflichtige PCR-Tests anbietet.
Was muss ich mitbringen?
- Ausweisdokument
Hinweis: Bitte halten Sie aus organisatorischen Gründen die Dokumente vor Ort griffbereit.
Was muss ich beachten?
- Bitte halten Sie sich den gesamten Aufenthalt über an die Anweisungen des Personals. Beachten Sie bitte die üblichen Hygieneregeln wie Abstand, Niesetikette und Mundschutz.
- Vereinbaren Sie bitte für jede zu testende Person einen Termin, da aus Kapazitätsgründen nur angemeldete Personen getestet werden können.
- 15 Minuten vor dem Test nichts mehr essen und trinken.
Sollte ein Testergebnis nicht eindeutig sein, gibt es mehrere Gründe dafür. Mögliche Gründe können beispielsweise rauchen, essen, trinken (auch Wasser), Zähne putzen oder Kaugummikauen vor der Testung sein. Daher sollte 15 Minuten vor dem Test nichts mehr gegessen oder getrunken werden.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Um einen Termin in unserer Teststation zu erhalten nutzen Sie bitte unser Buchungssystem. Dies ist ein externer Link zu SYNlab.
Corona - positiv getestete Personen
Sie hatten einen positiven Corona-Selbsttest (Antigen-Schnelltest)?
Bitte begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Verdachtsquarantäne und vereinbaren Sie einen Termin für einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt oder in unserem Testzentrum.
Sie hatten einen positiven PCR-Test?
Ab 13.04.2022 gelten neue Vorschriften für Isolation und Quarantäne:
(Alle weiteren Informationen dazu: www.coronavirus.bayern.de)
Isolation
Wer ein positives Ergebnis nach einem PCR-Test oder zertifizierten Antigen-Schnelltest erhält, ist weiterhin zur Isolation verpflichtet, sobald er oder sie von dem Ergebnis erfährt.
Abweichend zu bisher kann die Isolation nun frühestens nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden, sofern die letzten 48 Stunden symptomfrei waren. Ein Abschlusstest ist nicht mehr notwendig.
Die Isolation wird ansonsten fortgesetzt, bis die Zeichen einer aktuen Covid-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber für 10 Tage.
Wer mit vulnerablen Gruppen arbeitet (z.B. im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen) muss bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen. Der Test muss jeweils vom Fachpersonal durchgeführt oder überwacht werden.
Quarantäne
Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind - entfällt ab sofort die Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.
Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.
Benötigen Sie eine Absonderungsbescheinigung?
Berufstätige, die nach der Allgemeinverfügung in Absonderung müssen, können dies ihrem Arbeitgeber gegenüber zunächst mit ihrem positiven Testergebnis nachweisen. Wer eine Absonderungsbescheinigung benötigt, erhält diese nach Quarantäneende auf Antrag beim Gesundheitsamt. Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Daten an: corona@amberg-sulzbach.de
Benötigen Sie eine Genesenenbescheinigung?
Genesenenbescheinigungen mit QR-Code kann man bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken unter Vorlage eines Testzertifikates mit positiven PCR-Befund erstellen lassen.
Haben Sie wegen der Absonderung einen Verdienstausfall erlitten?
Zuständig für Entschädigungen bei Verdienstausfall ist die Regierung von Unterfranken – Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: Infektionsschutz
Beantragung einer Entschädigung:
Steht Ihr Kind als enge Kontaktperson unter Absonderung?
Erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfall erleiden, können sich hier melden:
Weitere Informationen zur Absonderung bzw. Quarantäne
- Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html - Informationen vom Gesundheitsamt Amberg
https://www.kreis-as.de/Gesundheit-Verbraucherschutz/Co...
Hilfreiche Merkblätter des RKI
Die Allgemeinverfügung Isolation vom 24.01.2022 finden Sie hier
Angepasst mit freundlicher Genehmigung des LRA/Gesundheitsamtes Aschaffenburg
Gewinnung von freiwilligen Helferinnen und Helfern in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung:
- Unterstützung für Corona-Tests:
Stationäre Einrichtungen brauchen dringend personelle Verstärkung für die Durchführung von Corona-Schnelltests. Über die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Sie sich informieren und Ihr Interesse anmelden.
Die Bundesregierung ruft dazu auf, sich für die Unterstützung bei Schnelltests in stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu melden. Mit den zusätzlichen Kräften sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher getestet werden, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen. Die Einrichtungen stehen bereits jetzt vor großen personellen Herausforderungen und benötigen dringend Unterstützung.
Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auch geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Rufen Sie bei der Hotline der BA an, wenn Sie bei Corona-Schnelltests helfen wollen.
Sie erreichen die Hotline montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0800 4555532 (gebührenfrei).
Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe
- Informationen zum Pflegepool der Vereinigung der Pflegenden in Bayern:
Auch Bayern hat sich in der Corona-Krise darauf vorbereitet, die pflegerische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Die Pandemie ist noch lange nicht vorüber. Und immer noch ist jede Unterstützung hier gefragt!
Gesucht werden vor allem Fachkräfte, die eine Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich absolviert haben, derzeit jedoch nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind. Sollten Sie über eine Ausbildung oder Erfahrung in einem pflegerischen Beruf, als Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTRA, MTLA) oder Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) verfügen, bittet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern um Ihre Unterstützung. Des Weiteren sind nun auch inaktive Pflegefachkräfte für die Pflege im Operationsdienst, Operationstechnische Assistenten (OTA), Anästhesietechnische Assistenten (ATA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Hebammen aufgerufen sich zu melden. Ebenso können sich Personen mit Ausbildungen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes melden, die in den Servicebereichen des Gesundheits- und Pflegewesens zum Einsatz kommen können. Personen mit Erfahrung im Gesundheits- und Pflegewesen (z. B. langjährige Pflegeerfahrung) können sich als Pflegehilfskräfte in den Pool eintragen.
Registrieren Sie sich auf der zentralen Plattform, wenn Sie die Möglichkeit haben, die pflegerische, die medizin-technische oder die Versorgung mit Serviceleistungen der Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu unterstützen. Ein Einsatz ist auch dann möglich, wenn Sie derzeit in einem Arbeitsverhältnis (außerhalb des Bereichs der Gesundheitsversorgung und Pflege) stehen. Ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage des Bayerisches Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG).
Weitere Informationen: https://www.pflegepool-bayern.de/
Bekanntmachungen und weitere Informationen
Weitere Informationen (externe Links)
Externe Links
- Aktuelle Informationen - Coronavirus SARS-CoV-2 in Bayern
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflegehttps://www.stmgp.bayern.de/coronavirus#Aktuell - Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Robert Koch-Instituthttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona... - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
https://www.lgl.bayern.de/ - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/ - Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie"
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/617... - Corona in Bayern - Wichtige Kennzahlen für Bayern
aktuelle Kennzahlen wie Hospitalisierte Fälle, Infektionsdynamik, Impfquoten und Intensivbettenbelegung für unsere Regionhttps://corona.landkreis-as.de/corona_ampel.php - Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/6109839... - Coronastatistik für unsere Region
aktuelle Fallzahlen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach, Stadt Amberg und aus Bayernhttps://corona.landkreis-as.de/ - Coronavirus - Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung
Coronavirus - Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ - Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne
pdf-Datei - Quelle: rki.dehttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona... - COVID-19 in Deutschland
Robert Koch Instituthttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona... - Entsorgung von Abfällen, die mit dem Coronavirus SARS CoV-2 kontaminiert sind
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/index.htm - FAQs - Coronavirus
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern)https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/i... - Häufig gestellte Fragen - Informationen zum Coronavirus vom StGP
Informationen vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflegehttps://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestell... - Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung
pdf-Datei - Quelle: rki.dehttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona... - Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Altenpflegeheimen
Information vom Robert Koch-Instituthttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona... - Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ - Informationen des BLSV zur Corona-Pandemie auf einen Blick
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/ - Informationen zum Coronavirus
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integrationhttps://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ - Informationen zum Coronavirus vom Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Kindertagesbetreuunghttps://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kin... - Informationen zum Coronavirus vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ - Informationen zum Coronavirus vom Bayerischen Staatsministerium des Innern
u.a. wöchtenliche Updates zur Coronakrisehttps://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/in... - Informationen zum Coronavirus vom Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus... - Mein Apothekenmanager
Ihre Vor-Ort-Apotheken - digital, direkt und mobilhttps://www.mein-apothekenmanager.de/ - Neuartiges Coronavirus (Sars-CoV-2)
Bayerisches Gesundheitsministeriumhttps://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/i... - Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Informationen für Bedarfsträger und Anbieter (Firmen)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebesnmittelsicherheit - Schutzkleidung -https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/i... - Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflegehttps://stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/01/kons... - Rechtsgrundlagen
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlage... - Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten.https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html - Robert Koch-Institut - COVID-19-Dashboard
aktuelle Fallzahlen auf Landkreisebenehttps://corona.rki.de/ - Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern (LGL Bayern)
Hier sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden.https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/i... - Unser Soziales Bayern - Wir helfen zusammen!
Engagement für unsere Seniorinnen und Senioren, Unterstützung für Familien und pädagogische Fachkräfte, für Menschen mit Behinderung, wir (Frauen) helfen zusammen!https://www.stmas.bayern.de/unser-soziales-bayern/index... - Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung aufgrund von Kinderbetreuung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/6067... - Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/6067... - »Sie haben einen positiven Corona-Test oder Kontakt zu einer infizierten Person und fragen sich, wie es jetzt weitergeht? Der SZ-Quarantäne-Bot sagt Ihnen, was Sie in Bayern rechtlich tun müssen - und was Sie tun sollten.«
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/bayern/cor...