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Informationen zum Coronavirus

Aktuelles



Pressemeldungen




















Informationen und Tipps kurz zusammengefasst

Seit Dezember 2019 sind in der chinesischen Stadt Wuhan mehrere Fälle einer Lungenerkrankung aufgetreten. Im Verlauf wurde eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV, neue Bezeichnung: Sars-CoV-2) nachgewiesen. Ende Januar 2020 wurde erstmals ein Coronavirus-Fall in Bayern bestätigt. Das Risiko für die Bevölkerung in Bayern, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, wird vom Robert Koch-Institut (RKI) derzeit als gering bis mäßig erachtet.

Bayern ist durch die Task Force Infektiologie gut vorbereitet: In Alarmplänen sind zum Beispiel der Ablauf der Meldewege im Krankheitsverdachtsfall und die Ermittlung von Kontaktpersonen genau geregelt. Die bayerischen Gesundheitsbehörden stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und den anderen Bundesländern.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt in der gegenwärtigen Situation, in der die meisten Fälle im Zusammenhang mit einem Aufenthalt im Risikogebiet oder lokalen Clustern (lokale Häufungen) auftreten, eine Eindämmungsstrategie. Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) verfolgen das Ziel, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verhindern. Um das zu erreichen, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Dies gelingt nur, wenn Kontaktpersonen von labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen möglichst lückenlos identifiziert und für 14 Tage (maximale Dauer der Inkubationszeit) in häuslicher Quarantäne untergebracht werden. In diesen 14 Tagen ist das Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich in Kontakt, um rasch zu handeln, falls Symptome auftreten sollten.

Mit einfachen Hygieneregeln im Alltag kann das Infektionsrisiko eingegrenzt werden. Dies gilt nicht nur im Falle des Coronavirus, sondern auch für die Influenza (Grippe) und andere Infektionskrankheiten.

1. Hände regelmäßig mit Seife waschen, mindestens 20 bis 30 Sekunden
2. In die Ellbeuge oder in Taschentücher niesen
3. Einwegtaschentücher nutzen und diese nur einmalig verwenden
4. Halten Sie Hände aus dem Gesicht fern

Corona - Impfung

Aktuelles

Der Betrieb in den Impfstationen in Amberg und Sulzbach-Rosenberg wurde zum 31. Dezember 2022 eingestellt.

Bereits für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 gebuchte Termine wurden storniert.

Bürgerinnen und Bürger können seit dem 1. Januar 2023 die Impfangebote der niedergelassenen Praxen der haus- und fachärztlichen Versorgung, der Betriebsärzte und ggf. der Apotheken nutzen.

Impfzentren

Die Bayerischen Impfzentren wurden zum 31.12.2022 geschlossen. Falls Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen benötigen (z. B. bei Verlust des Impfausweises), beachten Sie bitte die nachstehenden Angaben:

In der Zeit vom 02.01.2023 – 28.02.2023 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Schicken Sie bitte Ihr unterschriebenes Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) an:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Impfarchiv
Schweinauer Hauptstr. 80
90441 Nürnberg

oder

impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de

Sollten Ihre Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird Ihnen ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an Ihre aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.

Ab dem 01.03.2023 ist die örtliche Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) am Landratsamt Amberg-Sulzbach für Ihr Anliegen zuständig. Bitte wenden Sie sich ab diesem Zeitpunkt mit Anfragen an die Kolleginnen und Kollegen.

Impfstatistik

für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach. (Stand: 18. Dezember 2022)

  1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung Summe
in den Impfzentren 53.687 53.453
23.801 2.478 133.419
Mobiles Impfteam 13.808 13.344 21.126 3.255 51.533
Lieferung an Krankenhäuser 1.813 1.777 1.453 1
5.044
Impfungen bei Hausärzten 36.528 41.401 41.182 7.814 126.925
Summe 105.836 109.975 87.562 13.548 316.921


Digitaler Corona-Impfnachweis

Für den Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung wird es künftig einen Digital-Pass geben, der anstelle des gelben Impfpasses verwendet werden kann. Geimpfte können sich diesen digitalen Impfnachweis unter anderem ab Montag, 14. Juni 2021, in der Apotheke ausstellen lassen. Es gibt zwei Möglichkeiten, den digitale Impfnachweis als QR-Code auf dem Smartphone zu nutzen: Zum einen die CovPass-App oder die Corona-Warn-App.

Corona - Testung (PCR-Test)

Das gemeinsame Testzentrum des Landkreises Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg auf dem Parkplatz des Gesundheitsamtes Amberg in der Hockermühlstraße hat seinen Betrieb zum 28. Februar 2023 eingestellt.

Sollten Sie ab dem 1. März 2023 einen PCR-Test benötigen, können Sie bei niedergelassenen Hausärzten und Apotheken anfragen, ob diese PCR-Tests anbieten.

Zusätzliche Informationen auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Corona - positiv getestete Personen

Sie hatten einen positiven Corona-Selbsttest (Antigen-Schnelltest)?

Bei einem positiven Antigentest wird zur Bestätigung ein Nukleinsäuretest auf SARS-CoV-2 (meist PCR-Test) empfohlen. Ist das Ergebnis dieses Nukleinsäuretests negativ, enden die Schutzmaßnahmen mit dem Vorliegen des Testergebnisses.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.

Sie hatten einen positiven PCR-Test?

Ab 16.11.2022 wurde die Vorschrift zur häuslichen Isolation aufgehoben. (Alle weiteren Informationen dazu: www.coronavirus.bayern.de)

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Bayern

Zum 1. März 2023 sind die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ausgelaufen. Die Bundesregierung setzt die bislang geltenden Testvorgaben ebenfalls zum 1. März 2023 aus. Bestehen bleiben lediglich einzelne bundesrechtliche Regelungen des §28b Infektionsschutzgesetz, wie etwa die Maskenpflicht bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können im Rahmen ihres Hausrechtes weiterhin strengere Vorgaben machen. Erkundigen Sie sich hierzu gegebenenfalls bitte direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Selbstverständlich ist aber auch weiterhin Eigenverantwortung gefragt, und es gilt wie bei jeder anderen Infektionskrankheit, Infektionsrisiken zu vermeiden, gerade im Kontakt mit sogenannten vulnerablen Personen.

Entfall der Isolationspflicht

Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind, besteht keine Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.

Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.

Entfall der Quarantänepflicht

Für enge Kontaktpersonen - unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind, besteht keine Verpflichtung, sich in Quarantäne zu begeben.

Es wird jedoch dringend empfohlen, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, aus dem Home-Office zu arbeiten, allgemeine Hygieneregeln zu beachten und sich fünf Tage lang freiwillig selber zu testen.

Benötigen Sie eine Genesenenbescheinigung?

Genesenenbescheinigungen mit QR-Code kann man bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder in teilnehmenden Apotheken unter Vorlage eines Testzertifikates mit positiven PCR-Befund erstellen lassen.

Zu beachtende Schutzmaßnahmen

Das Covid-Virus ist weiter unter uns und verursacht nach wie vor Infektionen, die vor allem bei älteren und immungeschwächten Menschen schwer verlaufen können.

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch SARS-CoV-2 und vor anderen respiratorischen Viren in diesem Winter schützen?

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen

  • Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren und bei unvermeidlichem Kontakt mit anderen Personen möglichst Maske tragen.
  • Auf vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 und Influenza achten.
  • Bei vielen Menschen in Innenräumen Maske tragen, insbesondere wenn kein Abstand eingehalten werden kann wird regelmäßiges Stoßlüften empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie unter

Fallzahlen im Landkreis

Aktuelle Zahlen für den Landkreis Amberg-Sulzbach

 

Weitere Informationen

Fallzahlen aus den Landkreisgemeinden

Gewinnung von freiwilligen Helferinnen und Helfern in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung:

  1. Unterstützung für Corona-Tests:
     
    Stationäre Einrichtungen brauchen dringend personelle Verstärkung für die Durchführung von Corona-Schnelltests. Über die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Sie sich informieren und Ihr Interesse anmelden.
    Die Bundesregierung ruft dazu auf, sich für die Unterstützung bei Schnelltests in stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu melden. Mit den zusätzlichen Kräften sollen Personal sowie Besucherinnen und Besucher getestet werden, um Besuche zu ermöglichen und Infektionen vorzubeugen. Die Einrichtungen stehen bereits jetzt vor großen personellen Herausforderungen und benötigen dringend Unterstützung.
     
    Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auch geeignete Personen ohne medizinische Vorbildung melden. Rufen Sie bei der Hotline der BA an, wenn Sie bei Corona-Schnelltests helfen wollen.
     
    Sie erreichen die Hotline montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0800 4555532 (gebührenfrei).
     
    Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe
     
  2. Informationen zum Pflegepool der Vereinigung der Pflegenden in Bayern:
     
    Auch Bayern hat sich in der Corona-Krise darauf vorbereitet, die pflegerische Versorgung der Menschen sicherzustellen. Die Pandemie ist noch lange nicht vorüber. Und immer noch ist jede Unterstützung hier gefragt!
     
    Gesucht werden vor allem Fachkräfte, die eine Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich absolviert haben, derzeit jedoch nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig sind. Sollten Sie über eine Ausbildung oder Erfahrung in einem pflegerischen Beruf, als Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTRA, MTLA) oder Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) verfügen, bittet das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern um Ihre Unterstützung. Des Weiteren sind nun auch inaktive Pflegefachkräfte für die Pflege im Operationsdienst, Operationstechnische Assistenten (OTA), Anästhesietechnische Assistenten (ATA), Intensivfachpflegekräfte (IPK), Notfallsanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Hebammen aufgerufen sich zu melden. Ebenso können sich Personen mit Ausbildungen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes melden, die in den Servicebereichen des Gesundheits- und Pflegewesens zum Einsatz kommen können. Personen mit Erfahrung im Gesundheits- und Pflegewesen (z. B. langjährige Pflegeerfahrung) können sich als Pflegehilfskräfte in den Pool eintragen.
     
    Registrieren Sie sich auf der zentralen Plattform, wenn Sie die Möglichkeit haben, die pflegerische, die medizin-technische oder die Versorgung mit Serviceleistungen der Bürgerinnen und Bürger in Bayern zu unterstützen. Ein Einsatz ist auch dann möglich, wenn Sie derzeit in einem Arbeitsverhältnis (außerhalb des Bereichs der Gesundheitsversorgung und Pflege) stehen. Ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage des Bayerisches Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG).
     
    Weitere Informationen: https://www.pflegepool-bayern.de/ 

Weitere Informationen (externe Links)

Externe Links

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