Elternzeit
Berufstätige Eltern können von ihrem Arbeitgeber pro Jahr und für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen. In dieser Zeit soll es Berufstätigen ermöglicht werden, die Betreuung und Erziehung des Kindes selbst zu übernehmen. Diese unbezahlte Auszeit vom Berufsleben kann jeder Elternteil für sich beanspruchen. Die Elternzeit kann gesplittet werden in die Zeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes und in die Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag. Eine fristgerechte, schriftliche Beantragung beim Arbeitgeber ist Voraussetzung.