Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und ehrenamtlichen weiteren sachkundigen Gutachtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.
Was kann beantragt werden?
1. Gutachten
Ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken kann von Gerichten, Behörden, Eigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses grundsätzlich unter Vorlage folgender Unterlagen einzureichen:
- aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht - Grundbuchamt)
- Lageplan M = 1:1000, ggf. M = 1:5000 (erhältlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)
bei bebauten Grundstücken zusätzlich:
- Bauakte (aktuelle und maßstäbliche Bauzeichnungen, u. a. Grundrisse, Ansichten, Querschnitte)
Die Kosten für die Wertermittlung werden nach § 15 Gutachterausschuss-Verordnung in Rechnung gestellt. Die anfallende Gebühr richtet sich im Regelfall nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes. Daneben werden Auslagen (z. B. Reisekosten, Fernsprechgebühren, Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen) erhoben.
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Seite (siehe Randleiste unter Dokumente).
2. Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss aufgrund der Kaufpreissammlung für jede Gemeinde und deren Ortsteile ermittelt und sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie werden für Bauflächen sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft ermittelt.
Die Übersicht über die Bodenrichtwerte für den Bereich des Landkreises Amberg-Sulzbach kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 190,00 Euro angefordert werden.
Es werden auf Antrag auch kostenpflichtig Auskünfte von einzelnen Bodenrichtwerten erteilt.
3. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Für die Kaufpreissammlung werden die von den Notaren übersandten Kaufverträge von der Geschäftsstelle ausgewertet. Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für Wertgutachten und für die Bodenrichtwerte. Auf schriftlichen Antrag werden gegen Gebühr Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
4. Grundstücksmarktbericht
Der Gutachterausschuss veröffentlicht erstmalig einen Grundstücksmarktbericht zum Stichtag 01.01.2022. Darin wird ein Überblick über die Transaktionen über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Wohneigentum aus den Jahren 2020 und 2021 gegeben. Des Weiteren sind darin wertermittlungsrelevante Daten wie Sachwertfaktoren enthalten.
Der Bericht kann kostenlos heruntergeladen werden.