Denkmalschutz
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Gegenstände oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz bildet die Grundlage für die Arbeit der Denkmalbehörden. Es definiert nicht nur den Begriff Denkmal, sondern beschreibt auch den richtigen Umgang mit Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern. Die Untere Denkmalschutzbehörde ist beim Landratsamt Amberg-Sulzbach angesiedelt.
Dienstleistungen
Online-Verfahren
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG (Baudenkmal)
Für bauliche Maßnahmen an bzw. in der Nähe von Baudenkmälern (Einzelbaudenkmäler sowie bauliche Anlagen im Geltungsbereich eines Ensembles) ist oftmals eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlichhttps://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for... - Anmeldung für den Denkmalsprechtag
Die Denkmalsprechtage stehen auch Bürgern in Angelegenheiten der Denkmalpflege offen.https://formular.amberg-sulzbach.de/frontend-server/for...