Inhalt
KFZ-Zulassungsstelle
Inhalt
- Aktuelles
- Ansprechpartner
- Aufgaben
- Außerbetriebsetzung
- Formulare
Online-Formulare, Infoblätter und Broschüren - Kennzeichen
Ausfuhr-, Historien-, Kurzzeit-, Saison- und Wunschkennzeichen, Rote Kennzeichen, Kennzeichenverlust - KFZ-Papiere
Berichtigungen und Ersatzausstellungen von Zulassungsbescheinigungen - KFZ zulassen
Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassung und Zulassungen aus dem Ausland - Tipps
- Wartezeiten
Kfz-Zulassung, Händler, Ausserbetriebsetzungen (inkl. Wochen- und Monatsübersicht) - Wunschkennzeichenreservierung
Onlinereservierung von Kennzeichen
Allgemeine Informationen
Ohne gültige Hauptuntersuchung in Original (TÜV) wird keine Zulassung vorgenommen!!!
Bei sicherheitsprüfungspflichtigen (SP-Prüfung) Fahzeugen muss auch eine gültige SP-Untersuchung in Original vorgelegt werden!!!
Personalausweis oder Reisepass
Seit dem 01.03.2007 sind nur noch Zulassungen auf dem Hauptwohnsitz möglich, nicht mehr auf den Nebenwohnsitz. Der tatsächliche Wohnort muß mit dem Ausweis übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, ist eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes vorzulegen!
Ausländische Ausweise sind im Original mit Einwohnermelde-Bestätigung vorzulegen! Der Führerschein wird als Ausweis nicht anerkannt!
Vollmacht
Erledigen Sie eine Zulassung im Auftrag eines anderen, ist immer eine schriftliche Vollmacht, eine Einzugsermächtigung und der Ausweis vorzulegen!
Gewerbeanmeldung
Bei Zulassung auf den Firmennamen ist immer eine Gewerbeanmeldung der zuständigen Gemeinde erforderlich, bzw. der Handelsregisterauszug.
Versicherungsbestätigungen / eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
Seit dem 17.11.2008 können Zulassungen nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie z. B. gewünschte Saisonangaben ihrem Versicherer mitgeteilt haben, und diese auch hinterlegt wurden, bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind.
W I C H T I G: Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden.
Zulassung auf Minderjährige
Bei einer Zulassung auf Minderjährige sind eine Einverständniserklärung und die Ausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen!
Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer muss vom Konto des Halters erteilt werden.
Hinweis für Leichtkrafträder:
Die Betriebserlaubnis gilt als KFZ-Brief.
| Tel.: | 09621/39-850 |
| Fax: | 09621/37605-334 |
| eMail: | zulassung@amberg-sulzbach.de |
| Url: | www.amberg-sulzbach.de/zulassung/ |
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