Inhalt

Jugend, Familie und Soziales

  • Betreuungsamt
    Wenn volljährige Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, kann für sie eine Betreuung durch das Vormund-schaftsgericht eingerichtet werden. Betreuung bedeutet eine rechtliche Vertretung in den vom Gericht angeordneten Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Unterbringung in Altenheimen, Rentenangelegenheiten usw.´

 

  • Jugendamt
    Jeder junge Mensch hat Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Das Jugendamt 
    bietet verschiedene Leistungen an. 

 

  • Soziale Angelegenheiten
    Das Amt für Soziale Angelegenheiten ist für Leistungen nach dem SGB XII, Asylbewerber, Heime, Wohngeld usw. zuständig.
Pressemitteilungen
| 17.05.2013 | Forum Frühe Hilfen »Psychisch kranke Eltern im Kontext der Frühen Hilfen«
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| 19.03.2013 | Schöffen gesucht - Zeit läuft: Bewerbung nur noch bis Ende März
[mehr]
| 16.02.2013 | Schöffen gesucht - Bewerbung bis Ende März
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weitere News finden Sie [hier].

Kontakt
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Abteilung 4
Schloßgraben 3
92224 Amberg

Fax: 09621/37605-331
eMail: abteilung4@amberg-sulzbach.de