Inhalt
Jugend, Familie und Soziales
- Betreuungsamt
Wenn volljährige Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, kann für sie eine Betreuung durch das Vormund-schaftsgericht eingerichtet werden. Betreuung bedeutet eine rechtliche Vertretung in den vom Gericht angeordneten Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, Einwilligung in ärztliche Behandlungen, Unterbringung in Altenheimen, Rentenangelegenheiten usw.´
- Jugendamt
Jeder junge Mensch hat Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Das Jugendamtbietet verschiedene Leistungen an.
- Soziale Angelegenheiten
Das Amt für Soziale Angelegenheiten ist für Leistungen nach dem SGB XII, Asylbewerber, Heime, Wohngeld usw. zuständig.
Pressemitteilungen
Kontakt
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Abteilung 4
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