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Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu tragen
Wohngeld können Sie erhalten:
- Als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung.
- Als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Folgende Faktoren sind maßgebend dafür, ob Sie zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind:
- Die Höhe des Familieneinkommens
- Die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Darlehensbelastung und Betriebskosten.
- Die Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder.
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei denen Kosten der Unterkunft berücksich-tigt wurden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
weitere Informationen und Formblätter
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung und bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes.
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Bayerisches Staatsministerium des Innern -Wohngeld-
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnen/wohngeld/
Pressemitteilungen
Kontakt
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Sozialhilfeverwaltung/Wohngeld
Schloßgraben 3/DIV>
92224 Amberg
| Fax: | 09621/37605-324 |
| eMail: | sozialamt@amberg-sulzbach.de |
| Fax: | 09621/37605-353 |
| Url: | www.amberg-sulzbach.de/sozialamt/ |
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