Was ist zu beachten?
- Auf jedem bewohnten Grundstück muss mindestens eine Altpapiertonne vorhanden sein.
- Zusätzliche Gebühren für die Altpapiertonne fallen nicht an. Allerdings muss das Behältnis selbst erworben werden.
- Folgende Größen sind nach der Satzung zugelassen:
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120 l
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oder |
240 l
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Altpapier bei |
50 l
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Restmüll |
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120 l
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oder |
240 l
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Altpapier bei |
60 l
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Restmüll |
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120 l
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oder |
240 l
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Altpapier bei |
80 l
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Restmüll |
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120 l
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oder |
240 l
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Altpapier bei |
120 l
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Restmüll |
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240 l
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Altpapier bei |
240 l
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Restmüll |
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770 l
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oder |
1.100 l
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Altpapier bei |
770 l
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Restmüll |
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1.100 l
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Altpapier bei |
1.100 l |
Restmüll |
Innerhalb der zugelassenen Behälterkombinationen können Sie die Größe Ihrer Altpapiertonne selbst wählen.
Wer muss die Tonnen anmelden?
- Nur der Grundstückseigentümer kann die Altpapiertonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.
- Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Restmülltonne. Umstellungen sind jeweils zum Ende jeden Monats möglich.
Was darf in die Altpapiertonne?
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Geschenkpapier, saubere Kartonagen (von der Zahnpastaschachtel bis zum Waschmittelkarton ohne Plastikteile), Wellpapier, Faltschachteln, Packpapier, Papiertüten, Computerpapiere, Einkaufszettel, Kassenbons
Wann wird entleert?
- Die Altpapiertonne wird 4-wöchig entleert. Beachten Sie den Abfuhrzeitraum bei der Gefäßwahl.
- Die Altpapiertonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
- Eine Übersicht über die Abfuhrtage der einzelnen Gemeinden enthält der Abfuhrka-lender, den Sie von uns kostenlos jährlich zugeschickt bekommen. Außerdem liegen diese Abfuhrkalender auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung für Sie bereit.
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