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Altpapiertonne - Die bequeme Entsorgung im Holsystem

Was ist zu beachten?

  • Auf jedem bewohnten Grundstück muss mindestens eine Altpapiertonne vorhanden sein.
  • Zusätzliche Gebühren für die Altpapiertonne fallen nicht an. Allerdings muss das Behältnis selbst erworben werden.
  • Folgende Größen sind nach der Satzung zugelassen:

120 l

oder

240 l

Altpapier bei

50 l

Restmüll

120 l

oder

240 l

Altpapier bei

60 l

Restmüll

120 l

oder

240 l

Altpapier bei

80 l

Restmüll

120 l

oder

240 l

Altpapier bei

120 l

Restmüll

240 l

    Altpapier bei

240 l

Restmüll

770 l

oder

1.100 l

Altpapier bei

770 l

Restmüll

1.100 l

    Altpapier bei 1.100 l Restmüll

Innerhalb der zugelassenen Behälterkombinationen können Sie die Größe Ihrer Altpapiertonne selbst wählen.

 

Wer muss die Tonnen anmelden?

  • Nur der Grundstückseigentümer kann die Altpapiertonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden.
  • Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Restmülltonne. Umstellungen sind  jeweils zum Ende jeden Monats möglich.

 

Was darf in die Altpapiertonne?

Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, loses Papier, Kuverts, Geschenkpapier, saubere Kartonagen (von der Zahnpastaschachtel bis zum Waschmittelkarton ohne Plastikteile), Wellpapier, Faltschachteln, Packpapier, Papiertüten, Computerpapiere, Einkaufszettel, Kassenbons

 

Wann wird entleert?

  • Die Altpapiertonne wird 4-wöchig entleert. Beachten Sie den Abfuhrzeitraum bei der Gefäßwahl.
  • Die Altpapiertonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
  • Eine Übersicht über die Abfuhrtage der einzelnen Gemeinden enthält der Abfuhrka-lender, den Sie von uns kostenlos jährlich zugeschickt bekommen. Außerdem liegen diese Abfuhrkalender auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung für Sie bereit.

 

 

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Kontakt
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Amt für Abfallwirtschaft
Schloßgraben 3
92224 Amberg

Fax: 09621/37605-315
eMail: abfallwirtschaft@amberg-sulzbach.de
Url: www.amberg-sulzbach.de/abfallwirtschaft/